Wichtige Information für Auftraggeber und Kostenträger

Als Auftraggeber und Kostenträger können Sie uns mit der Koordination und Umsetzung des vereinbarten Mandats beauftragen. Je nach Auftrag übernehmen wir die Situationserfassung, Vernetzungsarbeit, die Koordination beteiligter Stellen, die Aufgleisung notwendiger Fach- und Unterstützungsangebote sowie weitere individuell vereinbarte Aufgaben.

Eine transparente Zusammenarbeit ist uns wichtig. Je nach Bedarf erfolgen wöchentliche oder monatliche Rückmeldungen zu relevanten Entwicklungen und zum Verlauf der Begleitung.

Nach den ersten vier Monaten findet ein gemeinsames Standortgespräch statt, anschliessend in der Regel alle vier Monate. Dabei werden die vereinbarten Ziele überprüft und bei Bedarf angepasst.

Der Kostenträger stellt die Finanzierung sicher. Leben im Takt übernimmt die sozialpädagogische Umsetzung und Koordination des vereinbarten Auftrags.

1. Kontaktaufnahme

Sie können uns über das Anmeldeformular, per E-Mail oder telefonisch kontaktieren und eine Anfrage für eine Platzierung oder ambulante Begleitung stellen.

In einem ersten Schritt klären wir gemeinsam, ob das Angebot von Leben im Takt den Bedürfnissen und dem Unterstützungsbedarf der Klientin oder des Klienten sowie dem Auftrag des Kostenträgers beziehungsweise Auftraggebers entspricht.

Ist eine passende Begleitung möglich, werden im nächsten Schritt der konkrete Auftrag, die Ziele und der Umfang der Begleitung gemeinsam festgelegt.

2. Kennenlerngespräch e

Im Anschluss an den ersten Kontakt vereinbaren wir ein persönliches Kennenlerngespräch. Beim Ort sind wir flexibel: Das Gespräch kann bei Ihnen in den Büroräumlichkeiten, bei der Klientin oder dem Klienten zu Hause oder an einem anderen passenden Ort stattfinden.

Im Mittelpunkt steht das gegenseitige Kennenlernen. Gemeinsam klären wir die aktuelle Situation, Erwartungen, Bedürfnisse und erste mögliche Ziele der Begleitung.

Dabei ist uns wichtig: Lösungen sollen pragmatisch, einfach und im Alltag umsetzbar sein.

3. Aufgleisung des Eintritts oder der ambulanten Begleitung

Nach Erteilung der Kostengutsprache durch den Auftraggeber oder Kostenträger vereinbaren wir gemeinsam den Eintritt in die Wohnbegleitung beziehungsweise den Start der ambulanten Begleitung.

Dabei stimmen wir den Beginn individuell auf die aktuelle Situation und die vereinbarten Rahmenbedingungen ab. Anschliessend startet die Begleitung mit den gemeinsam definierten Aufträgen und Zielen.